Donnerstag, 26. Januar 2017

Abgasbetrug beim VW Konzern

Wer ein Auto des Volkswagenkonzerns mit  "Schummelsoftware" erworben hat, sollte sich nicht länger auf die angekündigte Rückrufaktion verlassen. Es ist ohnehin fraglich, ob mit Nachbesserungen ein ordnungsgemäßer Zustand der Fahrzeuge geschaffen werden kann.

Bundesweit haben Gerichte  in erster Instanz inzwischen Vertragshändler und VW  auf Rückabwicklung von Kauf- und Leasingverträgen, Feststellung von Gewährleistungsrechten und auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die meisten Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Diverse Rechtsschutzversicherungen wurden verurteilt, für die Klagen gegen Autohändler und / oder VW Deckungszusage zu erteilen, weil die Rechtsverfolgung der geschädigten Kunden nicht mutwillig ist.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist, soweit ersichtlich,  das erste OLG, welches die Verurteilung einer Rechtschutzversicherung in 2. Instanz rechtskräftig bestätigt hat. Weitere Oberlandesgerichte werden folgen.

Wer vom Abgasbetrug betroffen ist, sollte zügig seine Ansprüche verfolgen.

Mit freiwilligen Leistungen der Autohersteller ist nicht zur rechnen.

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