Mittwoch, 9. Dezember 2015

Weihnachtstrubel bei Gericht!

Das Amtsgericht Weinheim scheint auch gerade den Überblick verloren zu haben. In einem Vorgang wurden namens meiner Partei zwei Unternehmen verklagt. Nach Zustellung der Klage einigten sich die Parteien. Die Klage wird in diesem Zusammenhang zunächst gegen die Beklagte Ziffer 2 und sodann auch gegen die Beklagte Ziffer 1 zurückgenommen. Beide Beklagten verzichten auf Kostenerstattung.

Das Amtsgericht übersandte eine gerichtliche Verfügung, in welcher es die Beklagtenbezifferungen, also Beklagte Ziffer 1 und Beklagte Ziff 2 verwechselte. 
Die Beklagte Ziffer 1, vertreten durch ein international operierendes Anwaltsbüro mit 23 Standorten weltweit schließt sich dieser Verwechslung an und kündigte als  Vertreter der "Beklagten Ziffer 2" an, auch keinen Kostenantrag zu stellen. 

Diese Schriftsätze wurden mit 2 Verfügungen des Gerichts vom 7. Dezember 2015 einschließlich aller Abschriften zweimal an mich übersandt, einmal eingehend am 8. Dezember und zum anderen heute. Die Schriftsätze liegen mir also jetzt in achtfacher Ausfertigung vor!

Aufwand bei Gericht: zweimal  bearbeiten, zweimal eintüten, zweimal Porto - alles von derselben Mitarbeiterin.

Da besteht noch massives Effizienzpotential!

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