Donnerstag, 3. Dezember 2015

Verstecktes Geld oder ein unerwartetes Weihnachtsgeschenk

Der Widerruf von Vertragserklärungen zum Abschluss eines Immobiliendarlehens kann auch dann noch interessant sein, wenn das Darlehen bereits gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst wurde, wie es z.B. beim Verkauf von Immobilie häufig geschieht.

Stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag ungenügend war, kann über den Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank auch Jahre nach der Darlehenstilgung noch zurückgefordert werden.

Vielleicht schlummert in Ihren Unterlagen ein Weihnachtsgeschenk?!

2 Kommentare:

  1. Antworten
    1. Hallo Frau Rudzinski,

      rufen Sie mich am besten an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Petra Hildebrand-Blume

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